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Die Kfz-Versicherung wird zum Stolperstein.Kennen Sie den § 61 VVG ?
Warum muß die Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen? Die Kaskoversicherung ist eine
Schadensversicherung wie jede andere auch mit der Folge, daß für sie das Versicherungs-vertragsgesetz gilt.
In § 61 VVG ist aber festgehalten: "Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt".
Derzeit liegt diese Vorschrift noch fast jedem Kaskoversicherungsvertrag zugrunde. In einem Kaskoversicherungsvertrag
kann beispielsweise die Geltung dieser Vorschrift ausgeschlossen und z.B. die
Haftung der Versicherung für grobe Fahrlässigkeit mit vereinbart werden.
Es gibt nun Leasinggesellschaften die bestehen auf die Regelung, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit
haftet. Ohne diesen Zusatz erhalten Sie sonst keinen Leasingvertrag.
Dies ist jetzt keine Schikane der Gesellschaft, sondern nur eine legitime Absicherung, falls Sie z.B. volltrunken
einen Unfall verursachen. Hier würde dann die Vollkasko Versicherung für Ihren Schaden am Fahrzeug nicht aufkommen.
Diesen müssten Sie selber tragen, oder es handelt sich sogar um einen Totalschaden. Da das Fahrzeug ja als Sicherheit
für Ihre Finanzierung dient, hat nun die Leasinggesellschaft natürlich ein Problem damit.
Also klären Sie das im Vorfeld mit Ihrer Kfz-Versicherung ab. Wenn diese sich nicht dazu bereit erklärt,
müssen Sie die Versicherung wechseln. Und ob das so einfach geht?
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