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  Autoleasing


Vertragsrücktritt

Der Kauf eines Neuwagens wird mit Ihrer Unterschrift bindend.

Also unterschreiben Sie nicht einfach aus der Laune heraus oder in der Hoffnung auf einen Lotto Gewinn im nächsten Monat, denn ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht so einfach. Soweit bekannt, können Sie Zurücktreten wenn:

- der Autohändler selber Ihre Fahrzeugbestellung nicht unterschreibt
- der Händler das bestellte Neufahrzeug nicht liefert, oder gar nicht mehr liefern kann
- bei einem nicht unerheblichen Mangel am Wagen, der nicht nachgebessert werden kann
- der Kaufvertrag aufgrund falscher Tatsachen getätigt wurde.

Bei absehbaren Problemen mit dem Autohändler sollten Sie in jedem Fall schnellstens rechtlichen Rat einholen und sofort zu einem Rechtsanwalt gehen.

Sollten Sie warum auch immer aus persönlichen Gründen das Fahrzeug nicht mehr kaufen können oder wollen, so sollten Sie ebenfalls den Kontakt zum Autohaus suchen. Evtl. kann der Händler Ihnen Lösungen anbieten, und so zum Beispiel das bestellte Fahrzeug an einen anderen Interessenten weiterverkaufen und Sie wären somit aus dem Schneider.

(vom 22.07.2007)






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