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Sachmängelhaftung

Ihr Traumwagen steht endlich vor der Haustüre, und Sie müssen mit Entsetzen feststellen, dass diverse Mängel bestehen.

Natürlich kann es schon mal vorkommen, dass bei einem neuen Fahrzeug auch Dinge kaputt gehen oder nicht so funktionieren wie sie sollen.

Bei Neufahrzeugen können Sie innerhalb der ersten 2 Jahre Ihre so genannten Sachmängelrechte gelten machen.

Die 2 Jahre gelten allerdings nur für Privatpersonen.
Gewerbetreibende oder Firmen können nur 1 Jahr als Frist in Anspruch nehmen.

(vom 17.06.2007)






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