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  Autoleasing


Abschlusszahlung

Will der Kunde (Leasingnehmer) sein Kündigungsrecht ausüben, d.h. er kündigt einen bestehenden Leasing Vertrag (Bedingung: es handelt sich auch um einen kündbaren Leasingvertrag), so wird in der Regel eine Abschlusszahlung fällig.

Im Vertrag ist der Betrag bereits für den Zeitpunkt des Ablaufes festgehalten.
Die Abschlusszahlung dient dem Leasinggeber als Sicherheit, um die noch nicht amortisierten Kosten des Leasingfahrzeuges garantiert bezahlt zu bekommen.

Wichtig ist hierbei, daß dem Leasinggeber auch nach der Zahlung das Leasingfahrzeug gehört. Nach Verkauf des Fahrzeuges, wird der evtl. Mehrerlös mit den Restzahlungen des Leasingnehmers verrechnet.

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