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Andienungsrecht
Handelt es sich um einen Teilamortisationsvertrag, so können die Leasingkosten nur einen Teil der ges. Leasingzahlungen beitragen. So kann auch nur ein Teilbetrag bezahlt, d.h. amortiesiert werden.
Rein rechnerisch verbleibt ein Restwert, der bereits bei Vertragsabschluss mittels eines Andienungsrechtes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
Konkret bedeutet dies, dass mittels Andienungsrecht der Leasingnehmer verpflichtet wird, zu einem vorher bestimmten fest vereinbarten Restwert, das Leasingfahrzeug vom Leasingnehmer abzukaufen.
Die Zahlung des Restwertes ist aber nur verpflichtend, wenn die Leasinggesellschaft von ihrem Andienungsrecht gebrauch macht.
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