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Beschädigungen
Wird während der Vertragslaufzeit das Leasingfahrzeug beschädigt durch einen Unfall oder Parkrempler, so muss der Leasingnehmer alleine die Kosten für die Herstellung und Reperatur tragen.
Mit Übergabe des Fahrzeuges (Gefahrenübergang) beginnt das Schadensrisiko für den Kunden.
Bei Neufahrzeugen wird deshalb auch immer eine Vollkasko Versicherung abgeschlossen. Hier erhalten Sie Informationen zur
Kfz Versicherung .
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