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Nachschußpflicht
Hierbei hat sich der Leasingnehmer verpflichtet, bei einem Verkauf des Leasingautos die Differenz von Verkaufserlös des Fahrzeuges zum vorher im Leasingvertrag kalkulierten Restwert auszugleichen.
D.h., hat die Leasinggesellschaft beim Verkauf des Autos weniger eingenommen als erwartet und im Vertrag vereinbart, so muss der Kunde diesen Restbetrag als "Nachschuß" an die Gesellschaft bezahlen.
Leasing Glossar:
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