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Restbuchwert
Die Kalkulation der Leasinggesellschaft beruht auf dem Abschreibungsprinzip. Sie kalkuliert entsprechend die monatlichen Leasingraten und den möglichen Restwerts des Fahrzeuges.
Solange das Fahrzeug noch nicht völlig abbezahlt ist, ergibt sich aus der Differenz bilanz technisch gesehen ein Restbuchwert.
Für gewerbliches Leasing kann dieser Restbuchwert steuerlich interessant sein. Deshalb ist hier anzuraten, sich vorab mit dem Steuerberater mögliche günstige Vertragskonstelationen zu überlegen.
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