|
|
|
Unkündbare Grundlaufzeit
Die Grundlaufzeit hat steuerliche Aspekte beim gewerblichen Leasing.
(Stand 16.01.2008) Die vereinbarte Grundlaufzeit des Leasingvertrages muss zum Beispiel mindestens 40% der Afa (Abschreibung für Abnutzung) Zeit betragen.
Für das Finanzamt ist hierbei wichtig, wem, während der Laufzeit das Wirtschaftsgut, sprich der Firmenwagen, bilanztechnisch zuzurechnen ist. Und ab 40% wird es der Leasinggesellschaft bilanz mäßig zugerechnet.
Wir machen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Interessierte Leasingkunden sollten unbedingt zu obigen Punkten den fachlichen Rat ihres Steuerberaters einholen, um wirklich alle aktuellen steuerrechtlichen Aspekte auf das eigene persönliche Umfeld abzustimmen.
Leasing Glossar:
A
B
C
D
E
F
G
H
I J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X Y Z
Newsletter
Partner

|