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  Autoleasing


Unkündbare Grundlaufzeit

Die Grundlaufzeit hat steuerliche Aspekte beim gewerblichen Leasing.

(Stand 16.01.2008) Die vereinbarte Grundlaufzeit des Leasingvertrages muss zum Beispiel mindestens 40% der Afa (Abschreibung für Abnutzung) Zeit betragen.

Für das Finanzamt ist hierbei wichtig, wem, während der Laufzeit das Wirtschaftsgut, sprich der Firmenwagen, bilanztechnisch zuzurechnen ist. Und ab 40% wird es der Leasinggesellschaft bilanz mäßig zugerechnet.

Wir machen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Interessierte Leasingkunden sollten unbedingt zu obigen Punkten den fachlichen Rat ihres Steuerberaters einholen, um wirklich alle aktuellen steuerrechtlichen Aspekte auf das eigene persönliche Umfeld abzustimmen.

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