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Wartungsvertrag
Bei einem "normalen" Leasingvertrag ist es üblich, daß der Leasingnehmer verpflichtet ist, alle vom Fahrzeughersteller geforderten Wartungs- und Serviceintervalle einzuhalten. Gerade auch während der ersten Garantiejahre.
Die Kosten für Werkstattaufenthalte und Verschleissteile trägt vollumfänglich der Leasingnehmer.
Normalerweise wird auch zwingend der Eintrag ins Serviceheft des Autos gefordert und auch am Ende nachgeprüft.
Wehe dem, dessen Einträge nicht vollständig sind.
Ein unachtsam geführtes Serviceheft mindert natürlich den Wert des Autos, und je nach Vertragsart, muss dann hier der Kunde nachzahlen.
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