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Der Kfz Handel und Bewerbung neuer Fahrzeugmodelle ist so dynamisch, dass man als Kunde leicht den Überblick verlieren kann. Je nach Händler werden die unterschiedlichsten Finanzierungsmodelle vorgestellt
Hierzu gehören Leasing, noch relativ jung ist das Thema Pkw Langzeitmiete sowie natürlich noch immer der klassische Autokredit.
Die Barzahlung des Neuwagens stellt jedoch noch immer die günstigste Methode dar, Preisnachlässe beim Autohändler zu erreichen. Aber was tun wenn man nicht über die nötigen Barmittel verfügt, bzw. aus steuerlichen Gründen lieber monatliche Finanzierungsraten bevorzugt?
Noch vor einigen Jahren war Autoleasing in der allgemeinen Denke nur was für Geschäftsleute und große Unternehmen. Mittlerweile kommen aber immer mehr Privatkunden aufs Leasing. Als Privatmann hat man zwar keine steuerlichen Vorteile, aber die Abwicklung ist angenehm, denn direkt beim Autohändler bekommt man eine einfache Finanzierung vorgeschlagen.
Für das Autoleasing sprechen viele Argumente, egal ob Privat- oder Firmenleasing.
Planungssicherheit wird wohl für die meisten Kunden an oberster Stelle stehen. Alles ist definiert, die erste Sonderzahlung, die über die feste Laufzeit zu leistenden monatlichen Leasingraten, und letztlich (je nach Vertrag wenn das Auto übernommen wird) der Restwert.
Je nach aktueller Marktsituation werden immer mal wieder Neuwagen mit 0,- Euro Anzahlung beworben. Dies ist gerade für Kunden mit kleinem Geldbeutel eine hochinteressante Sache, da hier ab dem ersten Tag der Nutzung des Wunschautos, nur die verhältnismäßig kleine monatliche Leasingrate zu zahlen ist. Diese Leasingangebote werden gerne von Privatpersonen in Anspruch genommen.
Anders sieht es allerdings bei gewerblichen Kunden aus. Hier spielt eher die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingaufwendungen eine Rolle. Die einmalige Leasingsonderzahlung ist abzugsfähig, die Laufzeitraten ebenso. Aus diesem Grunde werden Leasingverträge für Firmen meist mit einer höheren Sonderzahlung und kürzeren Laufzeiten gewählt.
Fazit.
Alle Leasingaufwendungen wie Sonderzahlung und Raten sind sofort voll abzugsfähig.
Wenn man jedoch als Gewerbetreibender den Neuwagen bar bezahlt, fehlen ja in dem Moment sofort (je nach Fahrzeugtyp) 20.000,- 30.000,- bis zu 50.000,- Euro im ?eigenen Geldbeutel?. Die Aufwendungen für diesen Sofortkauf sind aber nur über die Nutzungsdauer als Abschreibung abzugsfähig.
Was letztlich für die Firma steuerlich besser wäre, muss jeder Selbständige vorab mit seinem Steuerberater abklären und bewerten.
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