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Grundsätzlich fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater. Sie erhalten hier nur allgemeine Infos zum Thema. Jedoch ist jeder Einzelfall steuerlich zu sehen. AfA, bedeutet "Absetzung für Abnutzung"

Je nach Gegenstand, betrieblicher Nutzung und Nutzungsdauer varieren die Prozentsätze für die AfA Beträge. Für den AfA Zeitraum wird festgelegt, wie lange das angeschaffte Gut normalerweise genutzt wird, d.h. ab wann es abgenutzt ist. Natürlich können Sie Ihr Fahrzeug nach der AfA Zeit immer noch nutzen. Nur haben Sie dann keine AfA Möglichkeiten mehr. Das angeschaffte "Wirtschaftsgut" wird dann entsprechend der vorgegebenen AfA Sätze im Anschaffungsjahr und den folgenden Nutzungsjahren abgeschrieben, d.h. Sie können die Beträge von Ihren Einnahmen absetzen.

Bei Selbständigen können die Aufwendungen für die Leasingraten, Anzahlung und Restwert in voller Höhe angesetzt werden. (Stand 2004) Da sich die Steuergestzgebung jährlich ändert, müssen Sie hierzu auf jeden Fall Rat bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens einholen.


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