|
|
|
Bei Andienung zum Vertragsende durch den Leasinggeber erwirbt der Leasingnehmer das Eigentum am
Fahrzeug nach vollständiger Begleichung des Andienungsbetrages (Restwertes), der bei Vertragsabschluß
vertraglich festgelegt wurde.
Ein Wertgutachten zum Vertragsende und damit verbundene Nachzahlungen gibt es in dieser Variante nicht.
Der Leasingnehmer kann von Anfang an gut kalkulieren und muss zum Vertragsende keine bösen Überraschungen erleben.
Über eine Verlängerung (Anschlussleasingvertrag) oder ratenweise Begleichung des Andienungsbetrages kann zum
Vertragsende eigentlich immer verhandelt werden. Dies sollen Sie jedoch im Vorfeld auf jeden Fall abklären.
Hierbei wird im Vorfeld vereinbart, dass nach Vertragsende ( Laufzeitende des Leasingvertrages ) das geleaste Fahrzeug zu einem vorher fest vereinbarten
Restwert vom Leasingnehmer übernommen wird. D.h., hier wird eine letzte Rate fällig.
Bei einem Vertrag mt Andienungsrecht können Sie dann entweder das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert übernehmen, oder nochmal ein Anschlussleasing über z.B. weitere 12 Monate eingehen.
Newsletter
Partner

|