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Hier müssen wir Sie leider enttäuschen. Unseres Wissens nach gibt es aktuell keinen Leasinggeber, der Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge an Sozialhilfeempfänger vergibt.
Wobei hier natürlich die Frage aufkommt, wenn Sie ein Neufahrzeug auf diese Art erwerben, ob Sie dann überhaupt noch einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Hierzu sollten Sie dann Ihre zuständige Behörde, Ihren Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater fragen.
Dies gilt ebenso für Harz4 und Alg2 Empfänger. |
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