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Wir dürfen Ihnen aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung geben.
Allerdings ist es im Allgemeinen so, und dies ist auch bei unserer Firma so, dass Sie betriebliche Aufwendungen auch steuerlich gelten machen können.
Sollten Sie nun Ihr Geschäftsfahrzeug leasen oder mieten, so sollten diese Kosten im Allgemeinen auch ansetzbar sein. So ist es jedenfalls bei uns.
In welchem Umfang Sie steuerlich profitieren können, ist letztlich auch abhängig von der Art Ihrer Finanzierung, handelt es sich um einen Neuwagen, oder um ein Gebrauchtfahrzeug,
der Höhe der Anzahlung, der Höhe des Restwertes und evtl. der
monatlichen Belastungen.
Grundsätzlich sollten Sie auch die steuerlichen Unterschiede zwischen Barkauf, Kreditkauf, Leasing oder Miete von einem Fachmann für Ihre geschäftliche Situation ausrechnen lassen.
Letztlich kann Ihnen diese Frage nur Ihr Steuerberater beantworten, da er Ihre persönliche Situation am besten bewerten kann.
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