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Ablehnungsgründe beim Handyvertrag
Bei Handyverträgen mit einer Laufzeit von 2 Jahren wird eigentlich immer vom Provider eine Kreditauskunft bei der Schufa oder anderen Auskunfteien gezogen.
Bei negativen Eintragungen kommt es dann häufig zu Ablehnungen des Vertrages.
Schlimme Negativmerkmale währen z.B.:
Eintragung einer wirkungslosen Pfändung
Eintrag eidesstattliche Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
Zwangsvollstreckung
Konkurseröffnung, Insolvenzverfahren
Haftanordnung
bzw. Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
Lohnpfändung
Kündigung Bankkonto
Kündigung von Krediten
Sollten Sie zu obigen Personenkreis gehören, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit,
einen
Handyvertrag ohne Bonitätsprüfung zu kaufen.
Hier werden nur sehr wenige Tarife angeboten, je nach Tarif und/oder Anbieter mit Kaution.
(Eintrag 28.06.2007)
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