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Handyvertrag - Ablehnung wegen negativer Schufa
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Sie wurden bereits von anderen Anbietern abgelehnt? Bei Bestellung eines Handytarifes mit 2 Jahren Laufzeit wird von den meisten Mobilfunkanbietern eine sogenannte Schufaklausel verlangt. D.h., der Kunde berechtigt den Mobilfunkanbieter zur Überprüfung der Bonität (Schufa-Auskunft). Ein negativer Schufaeintrag muss allerdings nicht zur Ablehnung des Vertrages führen, da die Daten der Schufa unterschiedlich durch die Anbieter gewichtet werden. Die genauen Kriterien sind sehr unterschiedlich. Es kann an Ihren alten Schulden liegen, an Ihren aktuellen Belastungen, oder Sie haben bereits mehrere Handyverträge zeitgleich laufen. Auch hier können Sie dann abgelehnt werden. Je nach Mobilfunkanbieter werden die Kriterien der Bonitäts- oder Schufaprüfung anders ("lockerer") gewichtet. Nicht unwichtig ist auch der gewählte Handytarif. Je nach Tarif-Art werden Ihre Schufaeintragungen weniger kritisch bewertet. Beantragen Sie nicht den teuersten Handy-Tarif, mit dem neuesten Handy und am besten noch eine Playstation dazu. Hier sind Ihre Chancen natürlich schlechter, als wenn Sie einen kleinen bezahlbaren Vertrag ohne Handyzugabe nehmen. Bezahlen Sie Ihre Telefonrechnungen, und zeigen Sie Ihrem Provider dass Sie zuverlässig sind. Dann werden Sie auch wieder in einen "richtigen" Vertrag einsteigen können mit subventioniertem Handy. Ablehnung durch den Netzbetreiber Leider werden immer mehr
Kunden durch den Netzbetreiber abgelehnt. Bei Beantragung eines
Mobilfunkvertrages können seitens des Betreibers Auskünfte bei
Kreditauskunfteien wie z.B. der Schufa eingeholt. Je
nach schwere der Eintragungen, wird der Kunde dann abgelehnt. Meistens erfährt
er nicht den Grund der Ablehnung, jedoch ist dieser oft in den Schufaeintragungen zu suchen. Komischerweise werden
sogar Kunden abgelehnt, die eine saubere Schufa
haben. D.h., obwohl Sie noch nie Probleme mit Ihrer Bonität hatten, immer alle
Rechnungen bezahlt haben, werden Sie abgelehnt. Wie kommt das? |